Rechtliche Hinweise

Diese Zusammenfassung sollte als Einführung zum Prospekt verstanden werden.

Der Anleger sollte jede Entscheidung zur Anlage in die Wertpapiere, die Gegenstand dieses Prospekts sind, auf die Prüfung des gesamten Prospekts stützen. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in diesem Prospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für die Übersetzung des Prospektes vor Prozessbeginn zu tragen haben.

Die TIMBERFARM Assets AG, Düsseldorf (nachfolgend auch die „Gesellschaft“, die „Emittentin“ oder gemeinsam mit ihren Partnerunternehmen, auch „TIMBERFARM“ oder „TIMBERFARM Unternehmensgruppe” genannt), übernimmt gemäß § 5 Abs. 2b Nr. 4 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) die Verantwortung für den Inhalt dieser Zusammenfassung, einschließlich etwaiger Übersetzungen hiervon. Diejenigen Personen, die die Verantwortung für die Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzung hiervon übernommen haben, oder von denen der Erlass ausgeht, können haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt.